09672/9219-0
Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Abschluß des Vertrages
- Zwischen dem Gast und dem Panorama-Hotel am See kommt ein Vertrag nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen zustande, sofern das/die Zimmer, Räume, Flächen, sonstige Leistungen bestellt und von dem Panorama-Hotel am See zugesagt wurden. Dem Panorama-Hotel am See steht es frei, Buchungen Zimmerbuchungen in Textform zu bestätigen.
- Wird für die Reservierung von dem Panorama-Hotel am See eine Anzahlung oder Vorauszahlung erbeten und diese nicht fristgerecht innerhalb der vereinbarten Frist gezahlt, so ist die Reservierungszusage gegenstandslos.
- Weicht die Reservierungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so wird der Inhalt der Reservierungsbestätigung Vertragsinhalt, sofern der Gast nicht unverzüglich widersprochen hat, spätestens mit der Annahme der Leistungen.
- Bei Anmeldung von mehreren Personen, von Gruppen, Reise-, Seminar- und Konferenzveranstaltungen sind dem Panorama-Hotel am See bis 7 Tage vor Ankunft bzw. Veranstaltung die Anzahl und ggf. Teilnehmerlisten mitzuteilen.
- Die Überlassung von Räumen, Vitrinen und sonstigen Flächen erfolgt entgeltlich. Die Überlassung derselben an Dritte ist nur mit Zustimmung durch das Panorama-Hotel am See zulässig.
- An- und Abreise
- Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen ist der Zimmerbezug (Check-in-time) ab 15:00 Uhr des Anreisetages möglich und die Zimmerrückgabe (Check-out-time) muß bis 12:00 Uhr des Abreisetages erfolgen.
- Bei einer vorgesehenen Abreise nach 12:00 Uhr soll der Gast dies dem Empfang mitteilen. Sofern das Panorama-Hotel am See dem zustimmt, ist bei Abreise bis 18:00 Uhr der halbe Zimmerpreis und bei Abreise nach 18:00 Uhr der volle Zimmerpreis zu zahlen.
- Die Anreise bei reservierten Zimmern muß bis spätestens 18:00 Uhr erfolgen. Geschieht dies nicht, kann dem Panorama-Hotel am See über die Zimmer anderweitig verfügen.
- Ausgenommen hiervon sind: Reservierungen, die vorausbezahlt oder für die ein Gutschein erstellt oder eine Kreditkartennummer eines von dem Panorama-Hotel am See akzeptierten Kreditkartenunternehmens angegeben wurde.
- Leistungen
- Der vertragliche Leistungsumfang des Hotels ergibt sich aus den Prospektangaben oder den getroffenen Vereinbarungen.
- Liegt der Vereinbarung eine Vollpension des Gastes zugrunde und erhält der Gast am ersten Tag ein Mittagessen, so endet die Leistung des Hotels mit dem Frühstück am Abreisetag andernfalls mit dem Mittagessen. Halbpension umfaßt grundsätzlich Frühstück und Abendessen.
- Nimmt der Gast, gleich aus welchen Gründen, eine der Mahlzeiten nicht in Anspruch, so steht ihm weder ein Anspruch auf Rückvergütung, auch nicht anteilig, noch auf Minderung zu.
- Die im Prospekt oder sonstigen Listen angegebenen Preise enthalten das Bedienungsgeld und die derzeit geltende Mehrwertsteuer. Ändert sich während der Vertragsdauer der geltende Mehrwertsteuersatz, ist das Panorama-Hotel am See berechtigt, die Preise dem neuen Mehrwertsteuersatz anzupassen.
- Zahlung
- Vorbehaltlich gesonderter Absprachen ist das Entgelt bei Reservierungen mit der Abreise des Gastes fällig.
- Bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als 3 Tagen kann das Panorama-Hotel am See eine Zwischenrechnung erstellen.
- Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so kann das Hotel die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aufheben. Die Geltendmachung weiterer Schäden, insbesondere den Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt dem Panorama-Hotel am See vorbehalten.
- Bricht der Gast seinen Aufenthalt vorzeitig ab, so bleibt er gleichwohl zur Zahlung der restlichen Vergütung verpflichtet, es sei denn, er weist nach, daß das Panorama-Hotel am See eine angemessene Weitervermietung unterlassen hat.
- Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtungen des Gastes ist der Sitz des Hotels. Dies gilt auch, wenn dem Gast die Zahlung kreditiert wurde.
- Zahlungen von Kreditkartenunternehmen oder Schecks erfolgen lediglich erfüllungshalber.
- Stornierungen
- Stornierungen einer getroffenen Reservierung sind wie folgt möglich:
- Logis
Eine Stornierung ist bis zum 35. Tage vor der Ankunft kostenlos möglich. In der Zeit zwischen dem 34. und 21. Tag vor dem Anreisetermin berechnet das Panorama-Hotel am See 50 % des Arrangementpreises, bei solchen zwischen dem 20. und 4. Tag vor der Anreise 70 % des Arrangementpreises. Ab dem 3. Tag vor dem Anreisetermin 80 % des selben. Tritt der Gast sein Arrangement nicht an, so werden 90 % des Preises fällig.
- Haftung
- Der Gast oder der Veranstalter haftet gegenüber dem Panorama-Hotel am See für die von ihm oder ihren Gästen verursachten Schäden.
- Das Panorama-Hotel am See haftet dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung im Falle eines Streiks oder infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Das Panorama-Hotel am See bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.
- Das Panorama-Hotel am See haftet gegenüber dem Gast nach den Bestimmungen des BGB (bis zum 100-fachen des Zimmerpreises, maximal 3.500,00 Euro); für Geld und Wertsachen gemäß § 702 BGB jedoch nur bis 800 Euro, es sei denn, dem Panorama-Hotel am See oder seinem Personal trifft ein Verschulden, oder die Wertgegenstände bzw. das Geld wurden dem Panorama-Hotel am See gegen Erteilung einer Quittung zur Aufbewahrung gegeben.
- Bringt der Gast ein Kfz mit, und wird dies auf einem von dem Panorama-Hotel am See bereitgestellten Abstellplatz geparkt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei grober Fahrlässigkeit.
- Im Falle von Veranstaltungen obliegt es dem Vertragspartner, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl oder Beschädigungen oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung von dem Panorama-Hotel am See wird ausgeschlossen.
- Kündigung
- Benutzt der Gast die ihm überlassenen Räume zu einem anderen als vereinbarten Zweck, so steht dem Panorama-Hotel am See ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
- Hat das Panorama-Hotel am See begründeten Anlass zu der Annahme, dass eine Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste gefährdet, sowie im Falle der höheren Gewalt oder innerer Unruhen kann das Panorama-Hotel am See das Vertragsverhältnis ebenfalls fristlos kündigen.
- Das Gleiche gilt, falls ein Veranstalter ohne Zustimmung von dem Panorama-Hotel am See in einer Tageszeitung wirbt, die der Einladung zu Vorstellungsgesprächen bzw. zu Verkaufsveranstaltungen dienen. In diesen Fällen steht dem Panorama-Hotel am See der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung auch im Kündigungsfalle zu.
- Sonstiges
- Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von dem Panorama-Hotel am See und gegen Berechnung eines Zuschlages mitgebracht werden. In öffentlichen Räumen, wie Restaurant, Gasthaus, Sauna etc. dürfen Tiere nicht mitgenommen werden.
- Weckaufträge, Auskünfte, Post und Warensendungen erfolgen unverbindlich.
Ansprüche, gleich welcher Art hieraus, kann der Gast nicht herleiten. - Fundsachen (liegengebliebene Sachen) werden auf Anfrage gegen Kostenerstattung nachgesandt. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 3 Monate.
- Bei unentgeltlicher Beförderung des Gastes durch das Panorama-Hotel am See ist die Haftung nach Maßgabe der Kfz-Versicherung für Personen- und Sachschäden begrenzt.
- Saunanutzung, Internet und Parkplatzgebühren sind Inklusivleistungen im Zimmerpreis und werden mit Hausinterner Kalkulation rechnerisch angesetzt.
- Bei Veranstaltungen ist das Mitbringen von Speisen und Getränken grundsätzlich ausgeschlossen. Die Dekoration der Veranstaltungsräume bedarf einer besonderen Vereinbarung, sofern es sich nicht lediglich um Tischschmuck handelt.
- Allgemeines
- Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
- Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie von dem Panorama-Hotel am See schriftlich bestätigt worden sind.
- Für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung, soweit gesetzlich zulässig, gilt der Sitz des Hotels als vereinbart.
- Sollte eine der obigen Bestimmungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahekommende gültige Regelung.